Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtteilführerin Anja Sommer, Sommerfilz, 01. Mai 2018
Die Stadtteilführerin Anja Sommer ist freiberuflich tätig. Verträge zu den Führungen werden immer nur zwischen dem Gast/der Gruppe/dem Veranstalter und der Stadtteilführerin geschlossen. Die Bezahlung geht unmittelbar an die Stadtteilführerin und erfolgt vor der Führung vor Ort oder durch Vorabüberweisung, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Zahlung durch Rechnungsstellung nach der Führung vereinbart.
Berechnet werden Aufwand zur Planung, Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung sowie ggf. Materialkosten. Ansonsten gelten die Preise der individuellen Angebote.
Aufträge und Buchungen für Führungen können schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erteilt und angenommen werden und somit das Vertragsverhältnis begründen; soweit möglich soll eine Auftragsbestätigung erfolgen.
Die Gruppengröße richtet sich nach dem jeweiligen Angebot der Homepage www.lohbergtours.de. Überschreitet die Teilnehmerzahl die angegebene Maximalgröße, kann die Stadtteilführerin darauf bestehen, die Gruppe zu teilen und einen zweiten Stadtteilführer/eine zweite Stadtteilführerin hinzuzuziehen oder andernfalls die Durchführung der Führung zu verweigern. Dies ist im Sinne der Erhaltung einer guten Führungsqualität zu verstehen. Bei fußläufigen Führungen kann die Teilnehmerzahl durch die Stadtteilführerin nach eigener Erwägung bis auf 25 Personen (oder30 Personen bei einer zusätzlichen Begleitperson durch die Gruppe)erhöht werden. Bei Planwagenfahrten kann die Höchstteilnehmerzahlvon 22 Personen nicht überschritten werden.
Wird vom Angebot abgewichen und werden individuelle Inhalte und Rundgänge vereinbart, werden die Honorare zwischen der Gruppe und der Stadtteilführerin frei vereinbart. Für Schulklassen können Preisnachlässe gewährt werden.
Beide Vertragsparteien können bis spätestens 5 Kalendertagen vordem vereinbarten Führungsbeginn vom jeweiligen Führungsauftrag zurück zu treten. Danach wird bei Rücktritt seitens des Kunden eine Ausfallentschädigung von 50% des Honorars berechnet. Diese ist mit dem vereinbarten Datum der Führung fällig.
Verspäten sich Teilnehmer oder die gesamte Gruppe, so gewährt die Stadtteilführerin eine Wartezeit von 15 Minuten, falls die Verspätung nicht vorher telefonisch gemeldet wurde. Die Dauer der Führung verkürzt sich entsprechend der Verspätung. Im Falle, dass Teilnehmer oder eine Gruppe ohne Absage gar nicht erscheinen bzw.erscheint, behält sich Anja Sommer vor, 90% des Honorars in Rechnung zu stellen. Dieses Teil-Honorar wird mit dem vereinbarten Datum der Führung fällig.Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. in FolgeUnfall oder höherer Gewalt) entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragsparteien folgenlos.
Im Falle einer unverschuldeten Verspätung seitens der Stadtteilführerin am Treffpunkt oder der Unmöglichkeit des Kommens(z.B. durch Unfall oder Krankheit) werden die Teilnehmer / die Gruppe möglichst schnell benachrichtigt. Wenn möglich, wird ein anderer Stadtteilführer oder eine andere Stadtteilführerin der LohbergTours die Führung übernehmen; andernfalls entfällt die gebuchte Führung dann für beide Vertragsparteien folgenlos. Es entstehen niemandem Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatz jedweder Art. Bereits gezahlte Honorare werden zurückerstattet. Ansonsten besteht Haftung nur in Höhe des vereinbarten Honorars. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Inhalte sind sorgfältig erwogen und geprüft. Die Stadtteilführerinhaftet nur für solche Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Stadtteilführerin selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars. Für die Planwagenfahrten zur Halde Lohberg Nord ist eine gesonderte Einverständniserklärung der RAG/Stadt Dinslaken zu unterzeichnen.
Bei Sturm und Gewitter entfallen Führungen im Freien für beide Vertragsparteien folgenlos.
Der Auftraggeber/Teilnehmer einer Führung erkennt diese Allgemeinen-Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung/Buchung an.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand ist Dinslaken.